WAKIWA GbR
Gutenbergstrasse 8
04178 Leipzig
Vertreten durch: Enrico Wachsmuth
Tel: 0179-5048192
E-Mail: info@wakiwa.de
Vertreten durch Markus Killemann
Tel.: 017684707026
E-Mail: info@wakiwa.de
USt-Id.Nr: DE-284040393
1. Allgemeines
a) Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu diesen AGB, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird. Die AGB sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.
b) WAKIWA ist berechtigt, die AGB zu ändern soweit veränderte Marktbedingungen, einschlägige Rechtsprechung oder vergleichbare Gründe vorliegen. Die Änderung wird dem Kunden mitgeteilt. Widerspricht dieser der Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gilt die Änderung als bestätigt.
2. Angebot und Vertragsschluss
a) Angebote von WAKIWA sind freibleibend.
b) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftrags- bzw. Bestellbestätigung durch WAKIWA oder Zusendung der bestellten Sache zustande.
c) Auftrags- und Bestellbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang.
d) Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch WAKIWA.
e) Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich. Die farbliche Darstellung der Artikel kann geringfügig variieren. Die Abweichungen sind technisch bedingt und lassen sich nicht vermeiden. Artikel, die als „Gebraucht“ beschrieben werden, weisen altersbedingte Gebrauchsspuren auf. Sie werden in der Beschreibung benannt und durch die Abgabe eines Kaufangebots als Produkteigenschaft durch den Kunden anerkannt.
3. Lieferung
a) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden individuell vereinbart oder von WAKIWA schriftlich gesondert bestätigt werden.
b) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sind danach noch technische Fragen zu klären, Unterlagen, etc. zu stellen oder ist anderweitige Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Lieferfrist erst nach Vorlage der Informationen und Erfüllung der Mitwirkungspflichten.
c) Die Einhaltung der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten steht darüber hinaus unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer soweit die Nichtlieferung nicht von WAKIWA zu vertreten ist.
d) Ab der Dauer einer solchen Nichtverfügbarkeit von einem Monat ist WAKIWA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert worden ist. Eine bereits geleistete Zahlung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
e) Eine Teillieferung erfolgt nur nach Vereinbarung.
f) Bei gewerblichen Kunden erfolgt der Transport auf Gefahr und Kosten des Kunden. Dieser ist berechtigt, Versand- und Transportart frei zu wählen. Macht er davon keinen Gebrauch, wählt WAKIWA die Transportart unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht.
g) Wurde Abholung vereinbart, ist die als abholfertig gemeldete Sache sofort abzuholen. Andernfalls ist WAKIWA berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Für die Lagerung wird ab dem Folgetag der Nichtabholung täglich ein Betrag von 1% des Wertes der gelagerten Sache, insgesamt maximal ein Betrag von 25% berechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Preisangaben erfolgen immer in Euro.
b) Die Preise bei Verkäufen von Produkten verstehen sich als Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer, zzgl. Versandkosten.
c) Preise für individuelle Kundenanfertigungen werden im Angebot festgelegt, die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen; Versandkosten werden gesondert berechnet.
d) WAKIWA ist berechtigt, bei individuellen Kundenanfertigungen eine Anzahlung i.H.v. max. 50% des Auftragsvolumens als Vorschusszahlung zu fordern. Die Vorschusszahlung wird nach Beendigung des Auftrags verrechnet.
e) Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
a) WAKIWA behält sich das Eigentumsrecht an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche vor.
b) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt an WAKIWA für diesen Fall bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder einen Dritten erwachsen; unabhängig davon ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
c) WAKIWA behält sich vor, die Forderung auf Kosten des Kunden selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, WAKIWA die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung offenzulegen.
d) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für WAKIWA. Erfolgt eine Verarbeitung mit WAKIWA nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt WAKIWA an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Brutto-Wert der gelieferten Kaufsache zu den anderen sonstigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
e) Wird die Kaufsache mit anderen, WAKIWA nicht gehörenden Gegenständen, untrennbar vermischt, so erwirbt WAKIWA an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Brutto-Wert der gelieferten Kaufsache zu den anderen sonstigen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so hat der Kunde WAKIWA anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für WAKIWA.
f) Von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, auch im Wege der Zwangsvollstreckung hat der Kunde WAKIWA unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Abnahme
a) Eine Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
b) Ist eine Abnahme vereinbart, meldet WAKIWA dem Kunden die Abnahmebereitschaft. Die Abnahme ist sodann innerhalb einer Frist von drei Tagen durchzuführen. Sie darf nicht wegen solcher Mängel verweigert werden, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstandes nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen.
c) Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft aus Gründen, die WAKIWA nicht zu vertreten hat, gilt die Abnahme mit Ablauf der Frist als erteilt.
d) Die Abnahme gilt als erteilt, sobald der Kunde den Gegenstand in Benutzung genommen hat.
7. Haftung
a) WAKIWA haftet nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
b) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht soweit bei Schäden an privat genutzte Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
8. Gewährleistung
a) Gewährleistungsansprüche werden nach Wahl von WAKIWA in Form von Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erbracht und sind auf diese Formen beschränkt. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung, hat der Kunde das Recht, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
b) Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und bei Feststellung eines Mangels diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Ein solcher ist unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.
c) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind.
d) Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Produkten und Leistungen von WAKIWA verbunden werden oder gemeinsam mit diesen eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel als solche.
b) Für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder für öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig vereinbart mit der Maßgabe, dass WAKIWA den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand verklagen kann.
c) Sollten Einzelbestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
d) Die Rechtsbeziehungen zwischen WAKIWA und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
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